Wie sollte man am besten Unfallautos verkaufen?

Wenn der eigene Wagen einen schweren Unfallschaden erlitten hat, liegt die Option des Verkaufs nahe. Doch stellt sich meist die Frage, ob das Auto teilrepariert nicht mehr wert wäre?

Schwere Autounfälle sind für alle beteiligten oftmals sehr ärgerlich. Selbst durch kleine bis mittlere Schäden an Karosserie und anderen wichtigen Teilen des Fahrzeuges kann der Wert des Fahrzeuges empfindlich gemindert werden. Handelt es sich gar um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden, bleibt der Verkauf des Fahrzeuges bzw. des Wracks als die letzte Möglichkeit. Grundsätzlich sollte ein Unfallwagen aber erst verkauft werden, wenn alle rechtlichen Streitigkeiten um den eigentlichen Unfall abgewickelt und kein Streitfall vor Gericht oder zwischen Gutachtern beziehungsweise Versicherungen mehr anhängig ist. Wird der Wagen vorher verkauft, besteht die Gefahr, dass entweder wichtige Beweise für den eigenen Gutachter nicht mehr zur Verfügung stehen oder dass der Verdacht aufkommt, ebensolche beiseitegeschafft zu haben.

Ein Fahrzeug, das vollständig zerstört ist, findet in aller Regel nur noch auf dem Schrottplatz einen Abnehmer. Das ist dann der Fall, wenn tragende Teile, wesentliche Teile der Karosserie oder das Chassis des Wagens in ernste Mitleidenschaft gezogen worden sind. In solchen Fällen kann nur noch der reine Schrottpreis - oftmals wenige Hundert Euro - erlöst werden. Anders sieht dies bei Fahrzeugen aus, deren Basisteile noch intakt sind. Wenn tragende Teile und die Achsen noch weitgehend unbeschädigt sind, finden sich auch Abnehmer für Unfallwagen. Diese exportieren die Fahrzeuge meist ins Ausland. Dort werden sie aufgearbeitet und nach einer Generalüberholung für den dortigen Markt vertrieben. Hierbei sind die Erlöse oftmals um einiges besser als beim reinen Schrottpreis, jedoch kalkulieren die Exporteure naturgemäß sehr streng. Hoffnungsarme Fälle und Kleinwagen kann man auch bei ihnen meist nicht als Unfallautos verkaufen. Hier lohnen die geringen Gewinnspannen den Export und die Aufarbeitung nicht.

Wann immer es, wenn auch unter einigem finanziellem Aufwand, möglich ist das Fahrzeug wieder in einen besseren Zustand versetzen zu lassen, sollte diese Möglichkeit auch genutzt werden. Ein rollfähiger oder gar fahrfähiger Zustand sorgt einerseits für eine wesentlich bessere Verhandlungsposition und einen deutlich höheren Erlös. Andererseits kann man so auch den Wagen wieder für Käufer interessant machen, welche ihn normal privat nutzen wollen. Sie verfügen meist nicht über die profunden Kenntnisse einer Fachwerkstatt und sind nur an Angeboten interessiert, die auch in absehbarer Zeit wieder als Auto nutzbar sind. Jedoch muss beim Verkauf unbedingt angegeben werden, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.

Auf der Suche nach einem Schrottplatz hilft meist der Abschleppdienst oder auch der Automobilklub. Im Zweifel finden sich auch im örtlichen Branchenverzeichnis entsprechende Firmen, die auf den Ankauf und die Wiederverwertung von Fahrzeugen spezialisiert ist. Die meisten kleinen Exportfirmen werben mit Handzetteln und Kleinanzeigen. Allerdings sollte man hier stets mehrere Angebote einholen.