Die Riester-Rente wurde nach Walter Riester benannt. Er war von 1998-2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und schlug eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch die Altersvorsorgezulage vor.
Seit 2002 gibt es vom Staat nun diese Förderung, die sogenannte Riester-Rente. Diese Riester-Rente berechtigt für Zulagen zur Altersvorsorge und Steuervergünstigungen. Förderungsberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld, geringfügig Beschäftigte, Kindererziehende, Amtsträger, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und einige andere Personenkreise. Welche Personenkreise, das noch sind und welche bedingt förderungsfähig sind, kann mittels einer Recherche im Internet sehr gut herausgefunden werden. Es gibt aber auch Personen, die nicht förderfähig sind. Diese sind zumeist jene, die in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig abgesichert sind. Auch Empfänger der ehemaligen Sozialhilfe und Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung, die den arbeitgeberseitigen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit eigenem Anteil erhöhen, erhalten keine Förderung.
Die ersten Infos zur Rister-Rente, sind immer Hinweise zu der Notwendigkeit einer solchen Altersvorsorge. Es gibt Personenkreise, für die eine Riester-Rente besonders geeignet ist. Das sind zum Beispiel Geringverdiener und Familien mit Kindern. Die Riester-Rente ist deshalb für diese Personenkreise besonders geeignet, da es sich hierbei um eine sichere Geldanlage handelt und es für jedes Kind einen zusätzlichen jährlichen Förderungsbetrag gibt. Um nun die vollen Zulagen zu erhalten, muss zunächst ein gewisser Anteil des Einkommens angespart werden. Dieser beträgt rund vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des jeweiligen Vorjahres. Hat man kein eigenes Einkommen, ist aber dennoch förderfähig, wie zum Beispiel Schüler und Studenten, so muss man einen Mindestsparbetrag von 60€ pro Jahr erbringen. Wird dieser Betrag erbracht, so erhält man die folgende Förderung: Für Alleinstehende 154€ pro Jahr, für Verheiratete 308€ pro Jahr, allerdings müssen dann auch beide Partner einen eigenen Vertrag haben, für jedes Kind gibt es 185€ pro Jahr und für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, gibt es sogar 300€ pro Jahr.
Um die Förderung zu erhalten, gibt es folgende Möglichkeiten: Das sind zum Beispiel Banksparpläne, Fondsparpläne, private Rentenversicherungen, Pensionsfonds oder auch Direktversicherungen. Um die Vorteile und Nachteile der jeweiligen Anlage herauszufiltern, sollte man am besten einen Fachmann oder eine Fachfrau befragen.. Denn auch das Internet gibt hier nur begrenzt Auskunft. Wer jedoch nur einen groben Überblick über die Anlagemöglichkeiten haben möchte, der erhält im Web genug Informationen. Mittlerweile gibt es im Internet auch sogenannte Riesterrechner, mithilfe derer man seine eventuelle später zu erhaltende Riester-Rente ausrechnen kann. Hierbei handelt es sich aber immer nur um eine Beispielrechnung. Des Weiteren findet man viele Vergleiche der verschiedenen Versicherungsgesellschaften und deren angebotener Riesterprodukte. Man erhält so einen Überblick, welche Produkte es gibt und welche Versicherung, die für einen selbst am besten geeigneten Konditionen anbietet.